www.ballonfahren.at- Ballonfahrten in Wien und Niederösterreich, Geschenkgutschein anfordern                      w  g

          
                                           
   Wir erfüllen Ihren Traum!
 

                                            Home
  
Leistungsangebot

    Ihre Ballonfahrt
  
Passagierinformation
   Specials

   Geschenkgutschein
  
Anmeldeformular

  
Preisliste
  Kontakt

    Ballonwerbung
  
Ausbildung

   Sonstiges
  
Links & Network
   Impressum

 

 

Luftbilder

Wenn Sie die Bilder nicht veröffentlichen und nur für Ihren Privatgebrauch
verwenden, dürfen Sie fotografieren und filmen, soviel Sie möchten!
In allen anderen Fällen ist eine Genehmigung beim Bundesministerium für
Landesverteidigung einzuholen.

§ 130. Luftfahrtgesetz,  Luftbildaufnahmen.

(1) Der Bundesminister für Landesverteidigung hat bei einem Einsatz des
Bundesheeres im Falle des § 2 Abs. 1 lit. a des Wehrgesetzes 1990 sowie
bei der Vorbereitung eines solchen Einsatzes einschließlich der Durchführung
einsatzähnlicher Übungen die Herstellung von Luftbildaufnahmen aus
Zivilluftfahrzeugen im Fluge oder von zivilen Luftfahrtgeräten aus durch
Verordnung zu verbieten, soweit dies zur Wahrung der militärischen
Interessen erforderlich ist. Hinsichtlich der Kundmachung dieser
Verordnung gelten die Bestimmungen des § 6 sinngemäß.

(2) Für die Verbreitung von Luftbildaufnahmen, die aus Zivilluftfahrzeugen
im Fluge außerhalb des Linienflugverkehrs oder von zivilen Luftfahrtgeräten
aus hergestellt wurden, ist unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften
die Bewilligung des Bundesministers für Landesverteidigung erforderlich.

(3) Ausnahmebewilligungen von den Verboten gemäß Abs. 1 und Bewilligungen
gemäß Abs. 2 sind vom Bundesminister für Landesverteidigung zu erteilen,
wenn militärische Interessen nicht entgegenstehen; sie sind insoweit bedingt,
befristet oder mit Auflagen zu erteilen, als dies unter Bedachtnahme auf die
Interessen der militärischen Landesverteidigung erforderlich ist.
Diese Bewilligungen gelten als erteilt, sofern sie nicht innerhalb von sechs
Wochen
ab dem Einlangen des Antrages versagt werden. Hinsichtlich von
Messungsaufnahmen ist das Einvernehmen mit dem Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten herzustellen.

  

                                                    Site Meter

     zuletzt aktualisiert:
    
01.02.2007 17:39                                  Österreichischer Ballonfahrer Club
                                                              
           A-1230 Wien                     Endresstrasse 79/4
                                                                                           Telefon +43 1 88 98 222   Fax +43 1 88 98 222-26
                                                                                  
             office@pink.at                www.ballonfahren.at

                                 Pink Skyvan   Tandemfallschirmspringen   Fallschirmspringen   Fallschirmspringerausbildung   Skystunts
                                    
     Aircraft-Service-Klatovy   Skydiving English   Parasutismus Czech   Skyvan For Sale  Stolen Gear

                                                                                webdesign & copyright Silvia Jell