|
Verbindliche
Anmeldung zum Ballonfahren
Meine Daten:
Sonstiges:
Befoerderungsbedingungen
Dieser Gutschein ist zwei Jahre ab Ausstellungstag gueltig.
Der Luftfrachtfuehrer behaelt
sich das Recht vor, jedem die Befoerderung
zu verweigern, der seinen Gutschein unter
Verletzung der
gesetzlichen Bestimmungen bzw. der Tarife oder Vorschriften des
Luftfrachtfuehrers erworben hat oder wenn der anwendbare Flugpreis nicht
entrichtet
worden ist.
Bei Nichteinl�sen eines Gutscheines berechnen wir
eine Stornogebuehr von 10%.
Die Befoerderung des Fluggastes unterliegt u.a.dem LFG 1957
idgF oder dem
Warschauer Abkommen, das in der Regel die Haftung des Luftfahrtfuehrers
beschraenkt.
Es gelten als vereinbart: Eine Haftungsbeschraenkung gem.�156
Abs.1 LFG sowie ein
Verzicht auf Forderungen, die �ueber die im �164 und �165 LFG festgelegten
Versicherungssummen hinausgehen. Die Passagiere sind analog zu
den �oesterreichischen Luftverkehrsgesellschaften �ber den gesetzlichen Rahmen
fuer Befoerderungen versichert.
Als Grundlage fuer die Befoerderung wird �oesterreichisches
Recht vereinbart.
Ausschluss oder Beschraenkung der Haftung des Luftfrachtfuehrers
gelten sinngemaess
auch zugunsten der Agenten, Angestellten und Bevollmaechtigten
des Luftfrachtfuehrers,
ferner zugunsten jeder Person, deren Luftfahrzeug vom
Luftfrachtf�hrer zur Befoerderung
benutzt wird, einschliesslich deren Agenten,
Angestellten und Bevollmaechtigten.
Im �uebrigen unterliegen Befoerderungen und sonstige
Dienstleistungen des Luftfrachtfuehrers
den in diesem Flugschein
enthaltenen Bedingungen, den anwendbaren Tarifen, den
Befoerderungsbedingungen
und sonstigen Bestimmungen des Luftfrachtfuehrers, die
Bestandteil dieses
Vertrages sind ( und auf Wunsch im Buero des Luftfrachtfuehrers
eingesehen
werden koennen).
KONTAKT
|