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Beförderungsbedingungen

Dieser Gutschein ist zwei Jahre ab Ausstellungstag gültig. Der Luftfrachtführer behält sich das Recht vor, jedem die Beförderung zu verweigern, der seinen Gutschein unter Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen bzw. der Tarife oder Vorschriften des Luftfrachtführers erworben hat oder wenn der anwendbare Flugpreis nicht entrichtet worden ist.
Bei Nichteinlösen eines Gutscheines berechnen wir eine Stornogebühr von 10%.

Die Beförderung des Fluggastes unterliegt u.a.dem LFG 1957 idgF oder dem Warschauer Abkommen, das in der Regel die Haftung des Luftfahrtführers beschränkt. Es gelten als vereinbart: Eine Haftungsbeschränkung gem.§156 Abs.1 LFG sowie ein Verzicht auf Forderungen, die über die im §164 und §165 LFG festgelegten Versicherungssummen hinausgehen. Die Passagiere sind analog zu den österreichischen Luftverkehrsgesellschaften über den gesetzlichen Rahmen für Beförderungen versichert. Als Grundlage für die Beförderung wird österreichisches Recht vereinbart.

Ausschluss oder Beschränkung der Haftung des Luftfrachtführers gelten sinngemäss auch zugunsten der Agenten, Angestellten und Bevollmächtigten des Luftfrachtführers, ferner zugunsten jeder Person, deren Luftfahrzeug vom Luftfrachtführer zur Beförderung benutzt wird, einschliesslich deren Agenten, Angestellten und Bevollmächtigten.

Im übrigen unterliegen Beförderungen und sonstige Dienstleistungen des Luftfrachtführers den in diesem Flugschein enthaltenen Bedingungen, den anwendbaren Tarifen, den Beförderungsbedingungen und sonstigen Bestimmungen des Luftfrachtführers, die Bestandteil dieses Vertrages sind ( und auf Wunsch im Büro des Luftfrachtführers eingesehen werden können).